VERFASSUNGSBESCHWERDE
GEGEN LOCKDOWN-GESETZ
Die gewaltigen Schäden und die Widersprüchlichkeiten des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind unerträglich. Daher habe ich zu dem letzten verbliebenen Gegenmittel gegriffen: Ich habe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Lockdown-Gesetz eingereicht.
Kernpunkt meiner 48-seitigen Verfassungsbeschwerde sind die „Inzidenz-Werte“. Darauf werden alle Maßnahmen des Gesetzes gestützt. Diese Basis ist jedoch eine völlig unwissenschaftliche Scheinbegründung. Wird sehr viel getestet – wie im Landkreis Fulda – ist die Inzidenz zwangsläufig hoch. Fulda ist hessenweit oft ein Hotspot gewesen, aber nicht weil wir hier einen Superspreader, sondern weil wir hier Supertester haben, den Gesundheitsdezernenten und den Chef des Kreisgesundheitsamtes. Sie sind also dafür verantwortlich, dass unseren Kindern der Präsenzunterricht vorenthalten wird und die Kindergärten schließen müssen.
Der herbeigetestete Dauer-Lockdown schadet weit mehr, als er nützt. Er verursacht massive wirtschaftliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Kollateralschäden. Besonders auch unsere Kinder leiden. Jetzt seelisch – und später dann finanziell. Die Schulden, die unter dem Vorwand Corona aufgenommen werden, werden noch unsere Ur-Urenkel zurückzahlen müssen. Unter dem Corona-Deckmantel wurde unter Rechtsverstoß von der schwarzroten Regierungskoalition ein erster Schritt zur EU-Schuldenunion durchgedrückt. CDU-Bundestagspräsident Schäuble beschrieb das so: „Wir können die Wirtschafts- und Finanzunion, die wir politisch bisher nicht zustande gebracht haben, jetzt hinbekommen.“
Corona wird nicht verschwinden. Wir müssen mit Corona leben lernen, wie auch mit anderen Viren. Ein Lockdown ist weder eine Dauerlösung noch alternativlos. Die Menschen wollen endlich ihr normales Leben zurück. Normalität ist möglich. Das zeigen Länder wie Schweden, Texas oder Florida.
Auch unser Land muss zurück zur Normalität. Deutschland. Aber normal.
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Martin Hohmann MdB
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